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Hausordnung

G Ü L T I G  A B  0 1 . 0 1 . 2 0 2 2 

  • 1. Bei angemessener Wetterlage kann das Schulhaus ab 7:20 Uhr betreten werden. Das Schulgebäude wird durch die SuS ausschließlich über die Haupteingänge von Schulhofseite betreten. 

  • 2. Für Fachräume gibt es besondere Verhaltensregeln, die in den Fachräumen nachzulesen sind. 

  • 3. Auf dem Schulgelände besteht ein Verbot für digitale Aufnahme- und Abspielgeräte. Bei Verstoß werden diese Teile "eingezogen". Sie können erst nach Schulschluss bei der Schulleitung wieder abgeholt werden. 

  • 4. Im Kellergeschoss steht allen SuS jeweils ein Garderobenspind zur Verfügung, deshalb werden grundsätzlich alle Jacken vor Unterrichtsbeginn in die Garderobe gebracht. 

  • 5. Das sicht- und hörbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist entsprechend §§ 86 und 86a StGB verboten. Das Tragen oder das Repräsentieren von Kleidung und Symbolen, welche auf nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen hinweisen oder als solche gedeutet werden können, sind nicht zulässig. 

  • 6. Schmierereien, Beschädigungen, Defekte und grobe Verunreinigungen sind unverzüglich der Fachlehrkraft oder dem Sekretariat zu melden. 

  • 7. Kaugummis sind im Schulgebäude untersagt.

  • 8. Wer nachweislich Schäden oder Zerstörungen verursacht bzw. Unfälle herbeiführt, wird durch die Schule zur Verantwortung gezogen. Ihm drohen weiterhin Schadensersatzforderungen durch das Amt Crivitz sowie Anzeigen geschädigter SuS und deren Eltern. 

  • 9. Das Mitbringen und Zünden von Feuerwerkskörpern ist verboten. Gesichtete Feuerwerkskörper werden durch die Lehrkräfte eingezogen. 

  • 10. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. 

  • 11. Die Pausen werden genutzt, um die Fachräume zu wechseln. 

  • 12. Während der Hofpausen verlassen alle SuS das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Es ist verboten, das Schulgelände während der Pausen zu verlassen. 

  • 13. Bei schlechten Witterungsbedingungen entscheiden die aufsichtsführenden Lehrkräfte bei Bedarf über einen Aufenthalt im Atrium bzw. der Galerie. Nur die Klassenstufen 9 und 10 dürfen in den Fachräumen verbleiben.

  • 14. Wie im § 10 JuSchG nachzulesen ist, gilt für Jugendliche unter 18 Jahren ein generelles Rauchverbot. Auch das Verwenden von E-Zigaretten und E-Shishas ist unter-sagt. Ebenso gilt nach § 9 JuSchG, dass Alkohol an der Schule verboten ist. Ebenso verzichten wir auf Energydrinks und Cola.

  • 15. Zur Sporthalle und ins Schulgebäude wird erst nach dem Abklingeln der Pausen gegangen. 

  • 16. Im Schulgebäude, in der Mensa sowie für die Toiletten gibt es während der Pausen aufsichtführende SuS, denen Folge zu leisten ist. 

  • 17. Die Toilettennutzung ist nur für maximal 4 SuS (männlich /weiblich) zugelassen.

  • 18. Die Schülerküche und die Bibliothek werden nur mit einer Lehrkraft betreten. 

  • 19. Der Fahrstuhl steht nur den SuS mit einer körperlichen Beeinträchtigung zur Verfügung. 

  • 20. Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet und die Stühle hochgestellt.